In der Schweiz sind, anders als eventuell in Ihrem Heimatland, die Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden aufgeteilt. In der «Wegleitung für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz» finden Sie sämtliche Informationen darüber, wer für was zuständig ist, sowie die ersten Schritte, um sich als Ärztin/Arzt in der Schweiz registrieren zu lassen.
Sobald Ihr Diplom von der MEBEKO geprüft / anerkannt worden ist und Sie im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind, können Sie sich für eine Weiterbildungsstelle bewerben (siehe Abschnitt «Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ab dem 1.1.2018» in der Wegleitung).
Wir empfehlen, vor der Stellensuche das Weiterbildungsprogramm des angestrebten Facharzttitels oder Schwerpunktes durchzulesen. Offene Stellen finden Sie auf verschiedenen Portalen wie z.B. www.fmhjob.ch, www.jobmed.ch, www.medicus.ch oder im Stellenmarkt der Schweizerischen Ärztezeitung. Damit absolvierte Weiterbildung an einen Facharzttitel oder Schwerpunkt angerechnet werden kann, muss die Anstellung an einer vom SIWF anerkannten Weiterbildungsstätte erfolgen. Die vom SIWF anerkannten Weiterbildungsstätten sind in unserem Register aufgeführt: www.siwf-register.ch. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob die gewünschte Weiterbildungsstätte darin aufgeführt ist
Sobald die Anstellung feststeht, können Sie einen Antrag für die Logindaten zum elogbuch stellen. Hierfür verwenden Sie das Formular auf der Website, welches Sie an die Abteilung DLM der FMH senden. Die Kontaktangaben finden Sie im Schreiben. Es gibt ein Formular für FMH Mitglieder und für Nichtmitglieder.
Die Mitgliedschaft bei der FMH ist fakultativ. Beachten Sie bitte, dass sich die markenrechtlich geschützte Bezeichnung «FMH» ausschliesslich auf eine Mitgliedschaft beim Verband FMH bezieht und nicht Teil des gewünschten Titels ist.
Da Ihre erste Anstellung feststeht, empfehlen wir Ihnen diese gleich zu erfassen, so können Sie laufend Ihre Weiterbildung im elogbuch festhalten. Wie Sie eine Anstellung erfassen, entnehmen Sie der Anleitung hier.
Die Geschäftsstelle des SIWF kann überprüfen, ob Ihre absolvierte oder geplante Weiterbildung gemäss Weiterbildungsprogramm an den gewünschten Facharzttitel oder Schwerpunkt anrechenbar ist.
Für die Überprüfung müssen sämtliche Unterlagen gemäss unserem Merkblatt hier eingereicht werden (siehe Punkt 3.2 für bereits absolvierte Weiterbildungsperioden; Punkt 3.4 für laufende oder geplante Weiterbildungsperioden).
Erfassen Sie im eLogbuch die Auslandanstellung wie in der Anleitung beschrieben und laden Sie die erforderlichen Unterlagen entsprechend hoch.
Den Antrag an die Geschäftsstelle des SIWF können Sie dann gemäss Anleitung «Anträge» einreichen (Ablauf analog Erklärung «Sie möchten wissen, was Ihnen noch fehlt und/oder ob Ihre absolvierte Weiterbildung angerechnet werden kann?»).
Wenn Sie im Laufe der Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt wissen möchten, ob die absolvierte Weiterbildung angerechnet werden kann und/oder welche Bedingungen für den Erwerb noch zu erfüllen sind, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag via eLogbuch zu stellen. Es handelt sich um eine gebührenpflichtige Dienstleistung (vgl. Gebührenordnung).
Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Titelkommission via eLogbuch erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Entscheid, aus dem Sie entnehmen können, was bereits erfüllt ist und was Ihnen zum Erwerb des Facharzttitels oder Schwerpunktes noch fehlt.
Wie ein solcher Antrag gestellt wird, finden Sie in der Anleitung hier.
Die Bearbeitung und Beurteilung des Antrags dauert 3-4 Monate, vorausgesetzt, das Dossier ist bei der Ersteingabe korrekt und vollständig. Um sicherzustellen, dass der Antrag vollständig eingereicht wird und eine Verzögerung bei der Bearbeitung verhindert werden kann, konsultieren Sie bitte «Häufigste Fehler beim Antrag zum Erwerb von Facharzttiteln oder Schwerpunkten».
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
info