Ärztinnen und Ärzte, die sich zurzeit in der Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder privatrechtlichen Schwerpunkt befinden oder vor weniger als einem Jahr den Facharzttitel erworben haben
Nomination muss gemeinsam durch zwei Personen erfolgen
Nominierende dürfen aktuell nicht mehr bei der oder dem zu nominierenden Weiterbildungsverantwortlichen angestellt sein
Die zu nominierende Person muss aktuell in der Weiterbildung tätig sein
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir nur vollständig ausgefüllte Formulare berücksichtigen können.