Weiterbildungsstätten
Anerkennung Weiterbildungsstätten

Anerkennung Weiterbildungsstätten

Die Beschäftigung von Assistenzärztinnen und -ärzten setzt eine formelle Anerkennung der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) voraus. Sämtliche Formulare für die Anerkennung stehen elektronisch zur Verfügung.

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