Anästhesiologie

Mit der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie werden fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensgrundsätze erworben, die befähigen, im gesamten Gebiet der Anästhesiologie eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Weiterbildung erfolgt auf der Basis der von der Schweiz. Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (SGAR) herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen. 

Anhang zum Weiterbildungsprogramm

Anhang / Annexe

SWISS CATALOGUE OF OBJECTIVES IN ANESTHESIA AND REANIMATION (SCOAR)

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Prüfung

Schriftliche Prüfung
16. September 2023

Mündliche Prüfung
20. Januar 2024

Prüfungsgebühr
Schriftliche Prüfung:

  • CHF 180.— (eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom)
  • CHF 355.— (kein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom -> Kandidaten, die den schriftlichen Teil im Rahmen des europäischen Examens ablegen)

Mündliche Prüfung: CHF 750.—

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

Es wird empfohlen, die schriftliche Facharztprüfung frühestens im 3. Weiterbildungsjahr zu absolvieren. 

Es wird empfohlen die mündliche Prüfung frühestens im 5. Weiterbildungsjahr zu absolvieren, wobei Kandidaten nur zugelassen werden, wenn sie die schriftliche Teilprüfung bestanden haben.

Anmeldefrist
Schriftliche Prüfung: 1. Mai 2023
Mündliche Prüfung: 30. November 2023​​​​​​​

Anmeldung
Fachexamen | Swiss Society for Anaesthesiology and Perioperative Medicine - SSAPM

​​​​​​​Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Anästhesiologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

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Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
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