Mit der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie werden fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensgrundsätze erworben, die befähigen, im gesamten Gebiet der Anästhesiologie eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Weiterbildung erfolgt auf der Basis der von der Schweiz. Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (SGAR) herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Schriftliche Prüfung
16. September 2023
Mündliche Prüfung
20. Januar 2024
Prüfungsgebühr
Schriftliche Prüfung:
Mündliche Prüfung: CHF 750.—
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Es wird empfohlen, die schriftliche Facharztprüfung frühestens im 3. Weiterbildungsjahr zu absolvieren.
Es wird empfohlen die mündliche Prüfung frühestens im 5. Weiterbildungsjahr zu absolvieren, wobei Kandidaten nur zugelassen werden, wenn sie die schriftliche Teilprüfung bestanden haben.
Anmeldefrist
Schriftliche Prüfung: 1. Mai 2023
Mündliche Prüfung: 30. November 2023
Anmeldung
Fachexamen | Swiss Society for Anaesthesiology and Perioperative Medicine - SSAPM
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Anästhesiologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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