Die Oto-Rhino-Laryngologie umfasst die Abklärung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten, Verletzungen und Fehlbildungen des Ohres, der Nase, der Nasennebenhöhlen inkl. Tränenwege, der Mundhöhle, des Oro- und Hypopharynx, des Larynx, der Speicheldrüsen, der Schilddrüse, der Nebenschilddrüsen, der Schädelbasis, des Gesichtes und des Halses in jedem Alter. Im Kopf-Hals-Bereich besteht eine enge Nachbarschaft verschiedener Organsysteme, welche bei Erkrankungen und Verletzungen oft kombiniert betroffen sind. Dadurch wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Nachbardisziplinen in Diagnostik und Therapie zu einem wesentlichen Element des Fachgebietes.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum und Ort
Der schriftliche Teil der Schweizer Facharztprüfung findet im Rahmen des European Board Exam statt. Der Termin für diese Prüfung steht noch nicht fest, das genaue Datum und die Durchführung wird baldmöglichst kommuniziert.
Daten
Mündliche Prüfung (de/fr): 3. April 2025
European Board Exam (en): 17. Mai 2025
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag für beide Teile zusammen:
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Ausnahmeregelung
Wer bereits vor dem 01.01.2010 in der Schweiz in Weiterbildung war und sämtliche Bedingungen des angestrebten Facharzttitels erfüllt, kann zur Facharztprüfung zugelassen werden (Art. 69 Abs. 3bis WBO).
Ärztinnen und Ärzte, welche von dieser Ausnahmeregelung profitieren möchten, müssen vor der Anmeldung zur Facharztprüfung zwingend eine Standortbestimmung beim SIWF via e-Logbuch erstellen lassen (oder Überprüfung mittels Titelgesuch), womit durch die zuständige Titelkommission rechtsverbindlich festgestellt wird, ob sämtliche Bedingungen des Programms erfüllt sind. Dies ist mit einem Schreiben der Geschäftsstelle des SIWF auszuweisen, in welchem auf die Ausnahmebestimmung von Art. 69 Abs. 3bis WBO hingewiesen wird.
Anmeldefrist
1. Dezember 2024 – 28. Februar 2025
Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch
Auskunft
SGORL, Schweiz. Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie
Office Examenskommission
c/o IMK AG, Frau Anna Schmidt
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 51
E-Mail [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Oto-Rhino-Laryngologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum / Ort
Die Prüfungskommission bietet in Zusammenarbeit mit den Chefärzten aller anerkannten Weiterbildungsstätten (A-Kliniken) ca. 6 – 7 Prüfungsdaten pro Jahr für die Durchführung der Prüfungen an. Die Prüfung findet innerhalb von 3 – 6 Monaten nach der Anmeldung statt. Prüfungsort ist die Weiterbildungsklinik des Kandidaten.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt folgende Prüfungsgebühr für beide Teile
(praktischer Teil (OP) und mündlicher Teil):
CHF 1‘800.- für Mitglieder der SGORL
CHF 2‘300.- für Nicht-Mitglieder der SGORL
Bei Wiederholung nur eines Teils beträgt die Prüfungsgebühr:
CHF 1‘000.- für Mitglieder der SGORL
CHF 1‘500.- für Nicht-Mitglieder der SGORL
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Schwerpunktes Hals- und Gesichtschirurgie finden sich im Anhang 1 des Weiterbildungsprogramms für den Facharzt Oto-Rhino-Laryngologie vom 1. Januar 2013.
Anmeldefrist
Eine Anmeldung ist das ganze Jahr möglich.
Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch.
Auskunft
Schweizerische ORL-Gesellschaft, Hals- und Gesichtschirurgie
Geschäftsstelle Prüfungskommission
c/o IMK AG
Frau Anna Schmidt
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 51
E-Mail [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Hals- und Gesichtschirurgie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Datum und Ort
6. Dezember 2022
USZ, Zeit wird individuell vereinbart.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300.—.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Schwerpunktes Phoniatrie finden sich im Anhang 2 des Weiterbildungsprogramms für den Facharzt Oto-Rhino-Laryngologie vom 1. Januar 2013.
Anmeldefrist
31.08.2022
Anmeldung
Per E-Mail
Office Schweizerische Gesellschaft für ORL
Prüfungskommission
c/o IMK AG
Münsterberg 1
4001 Basel
Anna Schmidt
Tel. 061 561 53 53
E-Mail [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Phoniatrie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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