SIWF – ärztliche Weiter- und Fortbildung
 

Pharmazeutische Medizin

Die Pharmazeutische Medizin ist eine medizinisch-wissenschaftliche Disziplin, die das ganze Gebiet der Entdeckung, Erforschung, und Entwicklung von Heilmitteln, ihre regulatorische Zulassung sowie die medizinische Betreuung in der praktischen Anwendung umfasst. Im Mittelpunkt der Entwicklung neuer Arzneimittel und Heilvorrichtungen stehen die klinischen Studien. Eine umfassende Arzneimittelbetreuung mit entsprechender Qualitätssicherung führt zur Optimierung der Arzneimitteltherapie, die dem Wohle und Nutzen des Patienten dient.

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Prüfung

Datum und Ort
Datum der schriftlichen Prüfung: 20. August 2024, 09:00 – 13:00 Uhr
Biozentrum, Spitalstrasse 41, 4056 Basel

Datum der mündlichen Prüfung: 10. September 2024, 09:00 – 16:00 Uhr
Biozentrum, Spitalstrasse 41, 4056 Basel

Prüfungsgebühr
Die Schweizerische Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM) erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 750.00 für Mitglieder und CHF 1500.00 für Nichtmitglieder der SGPM.

Die Vorweisung der Quittung des Einzahlungsscheines ist erforderlich für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung.

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

Anmeldefrist
30. Mai 2024
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Anmeldung
Schriftliche Anmeldung unter Beilage des Weiterbildungscurriculums an den Präsidenten der Prüfungskommission:

Prof. Dr. med. Thomas Szucs, ECPM
Institut für Pharmazeutische Medizin
Universität Basel
Klingelbergstrasse 61
4056 Basel
E-Mail [email protected]

Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pharmazeutische Medizin; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Absolvieren der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
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