COVID-19: Weiterbildung
Notstandregelung II: Ausfall einer Facharzt- oder Schwerpunktprüfung

Notstandregelung II: Ausfall einer Facharzt- oder Schwerpunktprüfung

Wie gehe ich vor, wenn ich ansonsten sämtliche Bedingungen für den Erwerb des Facharzttitels erfülle?

Aufgrund der Covid-19 Pandemie sind viele Facharzt- und Schwerpunktprüfungen verschoben worden oder ganz ausgefallen. Auskunft über die Situation geben die jeweiligen Fachgesellschaften. Die aktuellen Prüfungsdaten werden laufend auf der Website des SIWF nachgeführt.

Wenn der Facharzttitel nicht wie geplant erworben werden kann, stellen sich beispielsweise folgende Probleme:

  • Ohne Facharzttitel erteilen die Kantone keine Berufsausübungsbewilligung. Eine vereinbarte Praxisübernahme kann nicht stattfinden.
  • Die vorgesehene Oberarztstelle ist ohne Facharzttitel in Frage gestellt. Ebenso die oft mit dem Titel verbundene Lohnerhöhung.

Grundsätzlich können Facharzttitel und Schwerpunkte nur erteilt werden, wenn die entsprechenden reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Geschäftsleitung hat am 8. April 2020 im Sinne einer Notstandregelung folgende Ausnahmebeschlüsse gefasst, welche den zuständigen Titelkommissionen zusätzliche Kompetenzen einräumen:

  1. Bei Covid-19 bedingtem Ausfall einer Facharzt- oder Schwerpunktprüfung, ergreifen die Prüfungskommissionen in Absprache mit der Geschäftsleitung des SIWF adäquate Massnahmen (Verschiebung des Prüfungsdatums, Reihenfolge der Prüfungsteile abändern, alternative Prüfungen, etc.).

    Allfällige Änderungen / aktuelle Daten werden auf der Website des SIWF unter dem jeweiligen Fachgebiet (> Facharztprüfung > Prüfung) aufgeschaltet. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die angegebene Kontaktadresse.
     
  2. KandidatInnen, welche dringend auf die Erteilung des Facharzttitels oder Schwerpunktes angewiesen sind, stellen im e-Logbuch einen entsprechenden Antrag
  3. Wenn der Facharzttitel oder Schwerpunkt nicht erteilt werden kann, stellt die Geschäftsstelle des SIWF auf Wunsch eine Bestätigung aus, wonach sämtliche Voraussetzungen -insbesondere auch die Lernziele - erfüllt sind mit Ausnahme der unverschuldet nicht absolvierten Prüfung. Die Bestätigung dient dazu, vom Kanton eine BAB (unter Vorbehalt) zu erhalten oder die Voraussetzungen für eine vom Spital geplante Beförderung bzw. Lohnerhöhung zu erfüllen.
  4. Falls trotz Bestätigung des SIWF der Kanton oder das Spital nicht bereit sind, einen Ausnahmeentscheid zu treffen, kann die Titelkommission ausnahmsweise einen provisorischen Facharzttitel oder Schwerpunkt mit der Auflage erteilen, die fehlende Prüfungsbestätigung innert einer angesetzten Frist nachzureichen. Die Diplomurkunde wird erst nach Eingang des fehlenden Nachweises abgegeben. Wird der Nachweis nicht innert Frist eingereicht, fällt die provisorische Titelerteilung dahin.

Genehmigt von der Geschäftsleitung SIWF am 8. April 2020.

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