COVID-19: Weiterbildung
Notstandregelung I: Ausfall von Kursen / Kongressen

Notstandregelung I: Ausfall von Kursen / Kongressen

Wie gehe ich vor, wenn ich ansonsten sämtliche Bedingungen für den Erwerb des Facharzttitels erfülle?

Aufgrund der Covid-19 Pandemie sind zahlreiche Kurse / Kongresse sowie andere Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, die für den Erwerb eines Facharzttitels oder Schwerpunktes notwendig sind, verschoben worden oder ganz ausgefallen.

Wenn der Facharzttitel nicht wie geplant erworben werden kann, stellen sich beispielsweise folgende Probleme:

  • Ohne Facharzttitel erteilen die Kantone keine Berufsausübungsbewilligung. Eine verein-barte Praxisübernahme kann nicht stattfinden.
  • Die vorgesehene Oberarztstelle ist ohne Facharzttitel in Frage gestellt. Ebenso die oft mit dem Titel verbundene Lohnerhöhung.

Grundsätzlich können Facharzttitel und Schwerpunkte nur erteilt werden, wenn die entspre-chenden reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Geschäftsleitung hat am 8. April 2020 im Sinne einer Notstandregelung folgende Ausnahmebeschlüsse gefasst, welche den zuständigen Titelkommissionen zusätzliche Kompetenzen einräumen:

  1. Gegenstand dieser Notstandregelung sind einzig Kurse und Kongresse sowie andere Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, welche für den Erwerb des Facharzttitels oder des Schwer-punktes zwingend im Weiterbildungsprogramm vorgeschrieben und die aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgefallen sind.
  2. Die Titelkommission kann an deren Stelle im Einzelfall gleichwertige Kurse etc. im In- und Ausland zulassen bzw. berücksichtigen (vergangene oder im Ausnahmefall auch zu-künftige).
  3. Die Titelkommission kann auf den Nachweis verzichten, wenn die übrigen Bedingungen für den Erwerb des Facharzttitels oder Schwerpunktes bis Ende Juni 2021 erfüllt sind.
  4. Welche Kurse / Kongresse und Veranstaltungen verzichtbar sind (z.B. Jahreskongress) und welche nicht (z.B. Mikrochirurgiekurs), wird von der Titelkommission beschränkt auf das jeweilige Fachgebiet festgelegt. Die Praxis in den einzelnen Fachgebieten ist hier zu finden.

Konkretes Vorgehen:

A) KandidatInnen, welche ihre Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt bis spätestens Ende 2020 abgeschlossen haben und dringend auf die Erteilung des Facharzttitels oder Schwerpunktes angewiesen sind, stellen im e-Logbuch einen entsprechenden Antrag.

Wenn der Facharzttitel oder Schwerpunkt nicht erteilt werden kann, stellt die Geschäftsstelle des SIWF auf Wunsch eine Bestätigung aus, wonach sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind mit Ausnahme des unverschuldet nicht besuchten Kurses etc. Die Bestätigung dient dazu, vom Kanton eine Berufsausübungsbewilligung (unter Vorbehalt) zu erhalten oder die Voraussetzungen für eine vom Spital geplante Beförderung bzw. Lohnerhöhung zu erfüllen.

Falls trotz Bestätigung des SIWF der Kanton oder das Spital nicht bereit sind, einen Ausnahmeentscheid zu treffen, kann die Titelkommission ausnahmsweise einen provisorischen Facharzttitel oder Schwerpunkt mit der Auflage erteilen, die fehlende Belege innert einer angesetzten Frist nachzureichen. Die Diplomurkunde wird erst nach Eingang des fehlenden Nachweises abgegeben. Wird der Nachweis nicht innert Frist eingereicht, fällt die provisorische Titelerteilung dahin.

B) KandidatInnen, welche ihre Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt nicht bis Ende 2020 vollständig abgeschlossen haben und trotzdem wissen möchten, ob ein wegen Covid-19 abgesagter Kurs / Kongress etc. durch einen anderen ersetzt werden kann, prüfen hier, wie die Praxis der Titelkommission im jeweiligen Fachgebiet gehandhabt wird.

Wer einen rechtsverbindlichen Entscheid wünscht, generiert im e-Logbuch einen Antrag der gemäss Gebührenordnung hier fakturiert wird.

Es ist mit einer Anmeldebestätigung oder anderen Beweismitteln glaubhaft darzulegen, dass der Besuch der wegen der Covid-19 Pandemie ausgefallenen Veranstaltung fest eingeplant war.

Genehmigt von der Geschäftsleitung SIWF am 8. April 2020.

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